1.2 Begriffe und Bezeichnungen im Treppenbau

Die im Treppenbau angewendeten Begriffe und Bezeichnungen müssen für die Planung, Herstellung und Montage von Treppen bekannt sein.
Die Begriffe und Bezeichnungen lassen sich unterteilen in Treppenarten, wie nach Form und Anordnung der Treppenläufe, in Treppenmaßbegriffe und in die Bezeichnung von Treppenteilen.

1.2.1 Treppenarten nach der Form der Läufe

Die Treppenarten werden unterschieden in Treppen mit geraden Läufen, in Treppen mit geraden und gewandelten oder geschwungenen Läufen.
So sind halbgewandelte oder im Antritt oder Austritt viertelgewendelte Treppen zu unterscheiden.
Je nach Richtung der Lauflinie werden sie als Rechts- oder Linkstreppe bezeichnet.
Anstelle des Begriffes Lauf wird auch der Begriff Arm verwendet (Bild 1/1 )

1.2.2 Maßbegriffe und Bezeichnungen von Treppenteilen

Die Treppen-Maßbegriffe dienen vor allem dem Maßnehmen am Bau und der Anfertigung des Aufrisses. Außerdem dienen die Treppen-Maßbegriffe sowie die Bezeichnungen von Treppenteilen der Sprachregelung (Bild 1/1 und 1/2).

  • Treppenraum - auch Treppenhaus genannt-für die Treppe vorgesehener Raum.
  • Geschosstreppe - verbindet zwei Geschosse miteinander z.B.. das Erdgeschoss mit dem 1. Obergeschoss.
  • Ausgleichstreppe - verbindet in der Regel die Eingangsebene mit dem ersten Vollgeschoss.
  • Treppenlauf - verbindet zwei Ebenen miteinander und besteht aus mindestens drei Stufen.
  • Lauflänge - ist die Länge des Treppenlaufs im Grundriss.
  • Laufbreite - ist die Breite des Treppenlaufs im Grundriss.
  • Lauflinie - ist eine gedachte Linie, die den üblichen Weg der Benutzer einer Treppe angibt.
    Sie wird in den Treppengrundriss gezeichnet.
    Sie beginnt an der Antrittsrufe mit einem Kreis und endet an der Austrittstufe mit einem Pfeil.
  • Treppenpodest - ist eine ebene Fläche am Ende oder Anfang des Treppenlaufs.
  • Treppenauge - nennt man den von Treppenläufen und dem Treppenpodest umschlossenen freien Raum.
  • Handlauf - ist die lotrechte Umwehrung gegen Abstürzen an Treppenläufen oder -podesten.

1.2.3 Maßangaben und Begriffe bei Treppenstufen

Trittstufen werden bei der Maßangabe durch ein gedachtes Rechteck umschrieben, dass an der Stufenvorderkante, bezogen auf die Einbaulage, anliegt.
Die Ausdehnungen des Rechtecks sind die Stufenbreite und die Stufenlänge (Bild 1/3).

  • Trittstufe - ist der waagerechte Stufenteil.
  • Setzstufe - ist der lotrechte oder annähernd lotrechte Stufenteil
  • Antrittsstufe - ist die erste Stufe eines Treppenlaufes.
  • Austrittsstufe - ist die letzte Stufe eines Treppenlaufes, meist auch Teil! des Austrittspodestes.
  • Auftritt oder Auftrittsbreite - ist die im Grundriss sichtbare Trittstufenbreite.
  • Steigung - ist der Abstand von Trittstufe zu Trittstufe. (siehe Bild 1/2).