GrundrisseAufgaben der Treppe und Anforderungen an die Treppe

Treppen dienen zur Überwindung von Höhenunterschieden.
In Einfamilienhäusern können sie aus Holz gefertigt werden.
Eine Treppe besteht aus mindestens drei aufeinander-folgenden Stufen, d.h. aus drei Steigungen und zwei Auftritten.

Die Treppe muss beim Begehen die geforderte Sicherheit und Bequemlichkeit gewährleisten. Ihre Lage im Gebäude muss der zweckmäßigen Nutzung des Gebäudes entsprechen und darf die Raumgliederung nicht negativ beeinflussen.

Außerdem muss die Treppe formschön gestaltet und fachgerecht konstruiert sein.

Während die Gestaltung ein großes Maß an Erfahrung im Holztreppenbau voraussetzt, können die Forderungen nach relativer Sicherheit und Bequemlichkeit leicht, anhand von physikalischen, mathematischen und geometrischen Gesetzmäßigkeiten, nachvollzogen werden.

 

Hinsichtlich Sicherheit und Bequemlichkeit
werden folgende Anforderungen an die Holztreppe gestellt:

  • Die Konstruktion einschließlich Holzart und Abmessungen, Verbindungen und Anschlüsse
    müssen auf die Beanspruchung der Treppe abgestimmt sein.
  • Die Konstruktion muss die Sicherheit beim Begehen der Treppe
    sowie den Brandschutz und den Schallschutz berücksichtigen.
  • Die nutzbare Treppenlaufbreite, die Trittstufenbreite, die Steigungshöhe,
    sowie die Ausbildung der Stufen und Podeste müssen der Aufgabe
    und Bedeutung der Treppe angemessen sein.
  • Die Auswirkungen der Art, Anzahl und Länge der einzelnen Treppenläufe in Bezug auf die Bequemlichkeit und auf die Sicherheit beim Begehen sind zu beachten.
  • Treppengeländer müssen vorschriftsmäßig ausgebildet, genügend dimensioniert und sicher befestigt sein.
  • Die natürliche Belichtung bzw. künstliche Beleuchtung der Treppe muss ausreichend sein