Checklisten für den Holztreppenbau

Bei der Planung, der Fertigung und dem Einbau von Holztreppen sind eine ganze Reihe von Grundsätzen und Regeln zu berücksichtigen, wenn die Treppe in gestalterischer und technischer Hinsicht perfekt sein soll. Diese Grundsätze und Regeln können in sogenannten Checklisten zusammengefasst werden.

 

1. Checkliste Gestaltung

Die Treppe ist im eingebauten Zustand kein völlig selbstständiges Bauteil, sie muss im Zusammenhang mit der Gestaltung des Treppenhauses gesehen werden.

  • Materialien Die Materialien von Boden, Wänden und Decke sowie der vorhandenen Einrichtung (z.B. Garderobe, Dielenmöbel) und der Treppe beeinflussen sich hinsichtlich Art, Farbe und Struktur gegenseitig und sind daher aufeinander abzustimmen.
  • Wandöffnungen Die Lage, Größe und Form von Türen und vor allem von Fenstern beeinflussen die Raumwirkung stark.
  • Farbe, Belichtung und Beleuchtung Mit diesen Elementen lassen sich bestimmte gestalterische Effekte erzielen. Der Treppenraum kann z.B. optisch größer oder kleiner, breiter oder schmaler wirken als er tatsächlich ist. Für die Beleuchtung gilt: Sie sollte Treppe und Treppenhaus gut ausleuchten, ohne zu blenden, und die einzelnen Stufenabsätze sollten eindeutig erkennbar sein.
  • Fortführung einer Treppe nach oben und unten Grundsätzlich gilt: Je einheitlicher die Treppen in den einzelnen Stockwerken gestaltet sind, umso großzügiger und attraktiver wirken.
  • Treppe und Treppenraum. Wenn beide Seiten des Treppenlaufs raumhoch durch Wände, Pfeiler oder Stäbe, sog. Harfen bzw. Gitter begrenzt sind, ist dies in gestalterischer Hinsicht häufig eine gute Lösung, für den Transport von sperrigen Gütern eine schlechte.
  • Treppenkonstruktion Grundsätzlich gilt: je offener und heller die Treppenkonstruktion gestaltet wird, umso mehr vergrößert sich der Raum und desto zierlicher, d.h. weniger massiv, wirken Treppe und Raum. Eine bogenförmige Treppe führt besonders schwungvoll auf die nächste Ebene.

 

2. Checkliste Treppengrundriss und Geschosshöhe

Bei der Planung einer Treppe, insbesondere im Hinblick auf Fertigung und Einbau, sind bestimmte Maße und Angaben zu berücksichtigen.

  • Maße der Deckenaussparung Breite und Länge des Treppenlochs.
  • Geschosshöhe Wichtig sind die Durchgangshöhe sowie die Roh- und Fertigmaße der Decken und Podeste.
  • Lage von An- und Austritt Berücksichtigung von Türen und Durchgängen. In den Flurbereich sollen keine Stolper-Stufen ragen.
  • Treppengrundriss Die Grundrissart (z.B. gerade, gewandelt, mit oder ohne Podest) ist auch abhängig vom vorhandenen Platz.
  • Ausführung des Bodenabschlusses Hier muss geklärt werden, wie der Deckenrand endet, ob z.B. verputzt oder eine Blende eingebaut wird.
  • Ausbildung des Deckenrandes Der Deckenrand sollte möglichst gerade sein. d.h., in das Treppenauge sollten möglichst keine Stege (z.B. aus Beton) ragen.
  • Auftritte Die Tiefe der Auftritte gibt z.B. Hinweise darauf, ob die Treppe bequem und sicher zu begehen ist oder nicht, ob sie gestalterisch großzügig wirkt oder eher platzsparend ist.

 

3. Checkliste Sicherheit

Auf Treppen im häuslichen Bereich passieren laut Statistik jährlich über 360.000 Unfälle. Eine richtige bzw. fachgerechte Ausführung der Treppe verringert das Unfallrisiko wesentlich.

  • Tragverhalten Treppen sind tragende Bauteile. Daher muss für Treppen, die nicht nach den "allgemein anerkannten Regeln der Baukunst" gebaut werden, wie z.B. Massivholz-Einholmtreppen sowie Massivholz-Spindeltreppen, eine bauaufsichtliche Zulassung sowie ein Standsicherheitsnachweis, eine sog. statische Berechnung, gemäß DIN 7052 vorliegen. Für die Lastannahmen gilt die DIN 1055. Das Tragverhalten bezieht sich nicht nur auf Trittstufen und Wangen bzw. Holme, sondern auch auf das Geländer und auf die Verankerung der Treppenkonstruktion. Die die Treppe umgebenden Bauteile (Wände, Boden, Decke, Podeste) müssen die Treppenlast aufnehmen und daher ausreichend dimensioniert sein.
  • Stufen Alle Stufen einer Treppe sollen aus dem gleichen Material bestehen. Die Stufenvorderkanten können für ein gefahrloses Begehen durch farbige Stoßkanten markiert werden. Die Stufen müssen eine rutschsichere Oberfläche aufweisen.
  • Steigung Die An- und Austrittsstufe muss entsprechend dem gesamten Treppenverlauf gleichmäßig hoch sein.
  • Treppenverlauf Geradläufige Treppen oder Treppen mit ganz gleichmäßiger Wendelung sind am sichersten zu begehen. Zu spitze Stufenwendelungen bilden insbesondere beim Abwärtsgehen eine große Gefahrenquelle. Zwischenstufen innerhalb eines Podestes sind zu vermeiden. Außerdem ist zu prüfen, ob eine sichere Begehbarkeit der Treppe durch die Einhaltung richtiger Treppenmaße (nutzbare Laufbreite, Steigung, Auftrittsbreite) gewährleistet ist.
  • Belichtung und Beleuchtung Das Treppenhaus muss hell genug sein. Licht darf nicht blenden, die Stufenvorderkanten sollen durch Licht betont werden. Dämmerlicht und Schatten sind gefährlich hinsichtlich der Begeh-Sicherheit. Farben können die Sicherheit erhöhen.
  • Nutzung der Treppe Die Treppe bildet einen Transportweg für sperrige Gegenstände wie z.B. für Möbel. Außerdem muss sie auch von alten Menschen und von Kleinkindern sicher benutzt werden können.
  • Geländer Das Geländer ist Gehhilfe und Absturzsicherung. Es muss hoch genug sein und darf für Kinder nicht als Leiter zum Überklettern dienen können. Geländerstäbe müssen eine hohe Stabilität aufweisen, die Abstände zwischen den Geländerstäben dürfen 120 mm nicht überschreiten. Der Handlauf muss griffsicher, biegefest und möglichst an beiden Seiten des Treppenlaufes angeordnet sein. Handläufe sollen möglichst durchlaufend, nicht durch Eckpfosten unterbrochen und ohne Höhenversatz am Stoß sein. Die An- und Austrittpfosten müssen fest verankert sein.
  • Brandschutz Das Baurecht stellt für Treppen, die innerhalb von Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu zwei Geschossen, bezüglich des Brandschutzes keine besonderen Anforderungen. Für andere Treppenanlagen gilt vor allem die jeweilige Landesbauordnung.
  • Schallschutz Der auftretende Trittschall wird maßgeblich gemindert durch die Masse (das Gewicht) der Wände und der Treppe, sowie durch die Art der Stufenbefestigung und des Stufenbelages.
  • Fenster im Treppenlauf Ein Fenster im Bereich des Treppenlaufes muss abgesichert sein (Sicherheitsglas, Handlauf oder Geländer). Außerdem muss das Problem der Reinigung (innen und außen) bedacht werden.
  • Gesetzliche Vorschriften Die Einhaltung der Vorschriften erhöht die Sicherheit: DIN-Normen wie z.B. DIN 18065, Landesbauordnungen (LBO) einschließlich der jeweiligen Durchführungsverordnung, regionale Sonderverordnungen wie z.B. Brandschutzbestimmungen, Stabilitätsnachweis (statische Berechnung) z.B. für Mittelholmtreppen und Spindeltreppen mit eingespannten Trittstufen.